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21. 05. 2014

NL Post Nr. 232: Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft

I. Aktuelles Thema

Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft

Im Juni 2013 haben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Präsident Barack Obama in Berlin den Start der Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (kurz TTIP) zwischen der EU und den USA verkündet.

Mit diesem Schritt wurden und werden zu Recht große Hoffnungen und zugleich manche Befürchtungen für die Vertiefung der Transatlantischen Partnerschaft verbunden. Mit TTIP soll nicht nur der größte zusammenhängende Wirtschaftsraum der Welt geschaffen werden. Vielmehr können damit die westlichen Demokratien auch entscheidende strategische Weichen für das 21. Jahrhundert stellen, etwa mit Blick auf globale Abkommen im Handels- oder Klimaschutzbereich. Zugleich gibt es auf vielen Seiten Bedenken, ob Arbeitnehmerrechte, soziale Sicherheitsstandards, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und die öffentliche Daseinsvorsorge durch ein solches Abkommen gefährdet sein könnten.

Die konkreten Verhandlungen zwischen der EU- und US-Seite haben im Herbst 2013 begonnen. Seitdem entzündet sich – in besonderem Maße auch in Deutschland – die öffentliche Debatte. Die Verhandlungsführung auf europäischer Seite liegt bei der EU-Kommission. Bisher gab es vier Verhandlungsrunden. Die fünfte Verhandlungsrunde findet derzeit in Arlington, Virginia in den USA statt. Die Verhandlungen befinden sich dementsprechend noch in einem frühen Stadium. Angestrebt, aber keineswegs sicher, ist ein Abschluss der Verhandlungen bis Ende 2015.

Die folgenden Informationen sollen Ihnen Absichten und Abläufe im Zusammenhang mit TTIP erläutern und Antworten zu häufig angesprochenen Themen und Fragen liefern.


Welche Vorteile bringt TTIP?

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA bietet für Europa, und besonders für die Exportnation Deutschland eine große Chance. Durch TTIP würde der weltweit größte Binnenmarkt mit 800 Mio. Menschen entstehen. Gemeinsam erwirtschaften die USA und die EU fast 50 Prozent des weltweiten BIP und generieren ein Drittel des weltweiten Handels. Die USA sind der wichtigste Handelspartner Deutschlands außerhalb der EU.

TTIP bietet vor allem auch die Chance, unseren hohen westlichen Standards (z.B. in den Bereichen Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz) weltweit Geltung zu verschaffen. Damit kann TTIP Vorbildcharakter für andere internationale Abkommen entwickeln. Angesichts des Aufstiegs anderer Gestaltungsmächte wie China und Russland, entscheidet sich am Erfolg oder Scheitern von TTIP nicht zuletzt die Frage, ob die westlichen Demokratien im 21. Jahrhundert in der Lage sein werden, ihre Standards auch global durchzusetzen oder ob sie in Zukunft die Standards anderer übernehmen müssen. Darüber hinaus ist eine enge transatlantische Partnerschaft nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch unter sicherheitspolitischen Aspekten enorm wichtig. Gerade die derzeitige Russland-Ukraine-Krise macht erneut deutlich, welch hohen Stellenwert dieses Bündnis auch in Zukunft haben wird..


Was sind die Inhalte des Abkommens im Einzelnen?

Marktzugang
Im Rahmen von TTIP geht es zunächst um den umfassenden Abbau von Zöllen zwischen den USA und Europa. So sollen u.a. die Zölle für Industrie- und Agrargüter substanziell gesenkt werden. Trotz des geringen Durchschnittszolls hätte ein umfassender Zollabbau aufgrund des hohen Handelsvolumens hohe Kosteneinsparungen zur Folge. Zum Beispiel belaufen sich allein in der Automobilindustrie die Zölle auf 1 Mrd. US-Dollar pro Jahr.

Ein wichtiger Bereich ist die öffentliche Beschaffung. Der ungehinderte Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten auch in den US-Bundesstaaten könnte erhebliche Chancen für europäische Unternehmen eröffnen. Insbesondere durch die geltenden „Buy American“-Beschränkungen werden nicht-amerikanische Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen in den USA diskriminiert.

Zusammenarbeit im Bereich der Regulierung
Über den Abbau von Zöllen hinaus streben die Verhandlungspartner einen möglichst weitreichenden Abbau sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse an. Es geht um eine bessere Vereinbarkeit der jeweiligen regulativen Vorschriften in den USA und der EU. Zudem soll beim Erlass neuer Regelungen mehr Transparenz geschaffen werden sowie grundsätzlich die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks verbessert werden. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind von unterschiedlichen Regelsetzungen negativ betroffen. Dies hat ganz praktische Folgen. Einem mittelständischen Maschinenbauer aus Deutschland entstehen jährlich hunderttausende Euro Zusatzkosten nur durch zusätzliche Bürokratie- und Zertifizierungserfordernisse beim Export in die USA, obwohl das Niveau der Sicherheitsanforderungen dasselbe ist.

Andere Beispiele kommen aus der Automobilindustrie. Während in den USA der hintere Blinker rot sein darf, muss er in der EU gelb sein. In Europa darf das Abblendlicht nur den rechten Fahrbahnrand ausleuchten, nicht die Mitte der Fahrbahn, damit niemand geblendet wird. Dafür ist ein Blendkeil nötig. US-Fahrzeuge haben diese Abblendkeile nicht. Laut einer Studie des niederländischen Instituts Ecorys würde der Abbau nicht-tarifärer Hemmnisse in der Automobilindustrie zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 11,5 Mrd. Euro führen. Auch in der chemischen Industrie, der Pharmabranche und anderen Bereichen gibt es zahlreiche solche Beispiele.

Eine Absenkung von Schutzstandards z.B. in den Bereichen des Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutzes steht nicht zur Debatte. Die vielzitierten Chlorhühnchen sind ein gutes Beispiel für die derzeit fehlgeleitete öffentliche Debatte. Denn TTIP bietet im Gegensatz zu vielen Befürchtungen gerade die Chance, die unbegrenzte Einfuhr amerikanischer „Chlorhühnchen“ zu verhindern. Derzeit ist hierzu ein Verfahren der USA gegen die EU bei der WTO anhängig. Unterliegt die EU, wofür derzeit einiges spricht, so sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Chlorhühnchen ohne Begrenzung einführen zu lassen. Mit TTIP hingegen könnten z.B. strenge Kennzeichnungspflichten für die Importeure oder Einfuhrkontingente ausgehandelt werden.
Auch Lohndumping soll nicht durch TTIP Vorschub geleistet werden. Stattdessen wollen wir im Rahmen von TTIP Standards zum Arbeitsschutz etc. festlegen, die für alle verbindlich sind. So soll ein Mechanismus zur effektiven internen Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen geschaffen werden.

TTIP bietet gerade für Europa die möglicherweise letzte Chance, gemeinsam mit den USA möglichst hohe globale Standards für das 21. Jahrhundert zu setzen. Die bei der Diskussion um das Freihandelsabkommen teilweise deutlich werdende Arroganz gegenüber dem US-Rechtssystem ist speziell aus deutscher Sicht verfehlt. Als älteste bestehende Demokratie der Welt können die USA auf ein funktionierendes – wenn auch nicht fehlerfreies – politisches System verweisen. An dieser Stelle stände uns etwas mehr Bescheidenheit gut zu Gesicht.

Kulturelle Vielfalt
Wir wollen die kulturelle Vielfalt erhalten. Der Bereich Kultur und Medien ist nicht von vorneherein aus den Verhandlungen ausgenommen. In den Mandatstext für die von der EU-Kommission geführten Verhandlungen wurde aber auf Initiative Frankreichs und Deutschlands ein ausdrücklicher Hinweis auf die Unesco-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt aufgenommen. Das TTIP darf in keinem Fall gegen die Unesco-Konvention verstoßen. Zudem muss sichergestellt werden, dass der Abbau von Handelshemmnissen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten nicht dazu führt, dass der besondere Schutz für kulturelle Güter in Deutschland, beispielsweise die Buchpreisbindung, ausgehebelt wird. Der besondere Schutz von Kultur und Medien sollte etwa in Form einer Generalklausel im Abkommen ausdrücklich festgehalten werden.

Investitionsschutz
Ohne Investitionen ist kein Wirtschaften möglich; ohne Investitionsschutz keine Investitionen. Investitionsschutz garantiert den Unternehmen, dass ihre Investitionen im Ausland gerecht und gleichberechtigt mit den Investitionen der nationalen Unternehmen behandelt werden. Er schafft Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für Unternehmen. Investitionsschutzabkommen garantieren, dass Länder weltweit für ausländische Direktinvestitionen attraktiv sind. Eine der größten Gefahren für Investoren in einem fremden Land besteht in indirekten Enteignungen (z.B. Nicht-Anerkennung von Patenten, Verbote von Finanztransfers ins Heimatland, intransparente Vergabeverfahren).

Deutschland selbst hat Investitionsschutzregeln vor 50 Jahren erfunden und hat bereits mit rund 130 Staaten sogenannte Investitionsförderungs- und -schutzverträge abgeschlossen, darunter auch mit anderen EU-Mitgliedern. Die USA hingegen haben nur 50 solcher Verträge. Die EU-Kommission hat Ende März 2014 öffentliche Konsultationen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP eingeleitet, die es Bürgern, Unternehmen und interessierten Gruppen ermöglichen, ihre Positionen in den Verhandlungsprozess einzubringen. Erst auf dieser Basis wird die EU ihre Verhandlungsposition zum Thema festlegen.

Investor-Staats-Schiedsverfahren sind Teil der Verhandlungen über spezielle Investitionsschutzvorschriften im Rahmen von TTIP. Es ist unsere Position, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden dürfen. Nur Investitionen, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gaststaats stehen, sind durch Investitionsschutzverträge geschützt.

Oft wird in diesem Zusammenhang auf die Causa Vattenfall verwiesen. Doch gerade dieser Fall zeigt, dass es bereits jetzt für Unternehmen möglich ist, einen Staat zu verklagen (die Klage läuft auf der Grundlage eines vorhandenen Investitionsschutzabkommens, der Energiecharta). Dieses Beispiel zeigt, dass klarere Regeln zum Schutz von Investitionen im Rahmen von TTIP notwendig sind, die neue Standards in diesem Bereich definieren und damit Vorbild für zukünftige Investitionsschutzabkommen sein können.

Transparenzdebatte
Die TTIP-Verhandlungen werden, anders als bisherige Freihandelsabkommen, mit großer Transparenz geführt. Positionen aus der Zivilgesellschaft sowie aus den Verbänden können sowohl über die EU-Kommission, das Europäische Parlament sowie die EU-Mitgliedstaaten und nationalen Parlamente aufgegriffen werden und fließen zum Teil bereits in die Verhandlungsposition der EU ein. Das Verhandlungsmandat für TTIP liegt bei der EU-Kommission. Dieses Mandat wurde ihr durch die Mitgliedstaaten erteilt. Die Kommission informiert die Mitgliedstaaten und die nationalen Parlamente regelmäßig über den Stand der Verhandlungen, bindet diese in die Findung der Verhandlungsposition ein und veröffentlicht diese zum Teil vorab.

In Deutschland führt die Bundesregierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf breiter Basis eine Beteiligung sowohl der Wirtschaftsverbände als auch von Akteuren der Zivilgesellschaft durch, um alle relevanten Aspekte einzubeziehen. Die Bundesregierung informiert den Bundestag und die Bundesländer, Vertreter der Zivilgesellschaft und von Wirtschaftsverbänden über den Verhandlungsverlauf. Damit ist sichergestellt, dass alle demokratisch legitimierten Akteure Zugang zu den relevanten Informationen haben.
Speziell im Bereich Investitionsschutz findet seit 27. März 2014 eine dreimonatige öffentliche Konsultation der EU-Kommission statt.

Rolle nationaler Parlamente
Die nationalen Parlamente werden, wie oben dargestellt, in die Verhandlungen eng mit eingebunden. Darüber hinaus handelt es sich bei TTIP aller Voraussicht nach um ein sogenanntes Gemischtes Abkommen, d.h. die Inhalte des Abkommens betreffen auch Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten. Daher bedarf es neben der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats auch einer Ratifizierung durch die 28 EU-Mitgliedstaaten. Die Ratifizierung erfolgt in Deutschland durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat.


Weiterführende Links zu TTIP, einschließlich Studien und Wirkungen:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2014/05/2014-05-20-ttip/2014-05-20-ttip-richtig-verstehen.html?nn=539856

Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA; ifo institut, München
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/dimensionen-auswirkungen-freihandelsabkommens-zwischen-eu-usa,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment: An Economic Assessment; Center for Economic and Policy Research, London
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/march/tradoc_150737.pdf

Factsheet der EU-Kommission zu ihren Bemühungen um transparente Verhandlungen:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/march/tradoc_152276.pdf

Verhandlungspositionen der EU-Kommission für die 5. Verhandlungsrunde (19.- 23. Mai 2014 in Arlington, Virginia):

Verhandlungsposition zu Chemieprodukten:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/may/tradoc_152468.pdf

Verhandlungsposition zu Kosmetikprodukten:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/may/tradoc_152470.pdf

Verhandlungsposition zu Kraftfahrzeugen:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/may/tradoc_152467.pdf

Verhandlungsposition zu pharmazeutischen Produkten:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/may/tradoc_152471.pdf

Verhandlungsposition zu Textil-/Bekleidungsprodukten:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/may/tradoc_152469.pdf

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I. Aktuelles Thema

Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft



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